Rechtsprechung
BVerwG, 26.03.1987 - 6 C 38.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an die Begründung einer Gewissensentscheidung - Fehlerhafte Wiedergabe der Aussage des Kriegsdienstverweigerers zum Schwangerschaftsabbruch - Wesentlicher Widerspruch hinsichtlich eines Schwangerschaftsabbruchs mit der geltend gemachten ...
Verfahrensgang
- VG München, 20.06.1985 - 4812 XI 82
- BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 101.85
- BVerwG, 26.03.1987 - 6 C 38.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80
Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 C 38.86
Hiergegen hat der Kläger die vom Bundesverwaltungsgericht wegen Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - (BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80]) zugelassene Revision eingelegt.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 15. August 1980 (BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114) näher ausgeführt, daß die Bejahung der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs insbesondere bei einer sozialen Indikation jedenfalls nicht ohne nähere Prüfung der Motivation des Wehrpflichtigen als ausschlaggebendes Beweisanzeichen gegen dessen unbedingte Gewissensentscheidung für die Verweigerung des Kriegsdienstes gewertet werden kann.
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 C 38.86
Angesichts der Vielzahl der Argumente, die für und gegen eine mehr oder minder begrenzte Zulässigkeit des Abbruch einer Schwangerschaft vorgebracht werden können und auch in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39, 1) sowie in den abweichenden Stellungnahmen zweie Richter des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Urteil genannt worden sind, kann sich die Verneinung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst jedenfalls nicht allein oder wesen lieh auf die zu einem Teilaspekt dieser Problematik geäußerte Ansicht des Wehrpflichtigen und auch nicht unbedingt auf sein Verhalten in einem bereits aufgetretenen Konfliktfall stützen. - BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 C 38.86
Dabei wird es die vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu beachten und über das Anerkennungsbegehren des Klägers für den maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung zu befinden haben. - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1987 - 6 C 38.86
Dieses wird nunmehr unter Berücksichtigung der dafür maßgebenden Umstände (vgl. BVerwGE 55, 217) zu prüfen haben, ob der Kläger nach seiner persönlichen Entwicklung, Lebensführung und seinem bisherigen Verhalten, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war, sowie insbesondere der Motivation seiner Entscheidungsbildung die behauptete Gewissensentscheidung getroffen hat.